Allgemeine Geschäftsbedingung für Direktbuchungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und AVIA Reisen regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Bei Buchungen von Reisen aus dem Angebot eines anderen Reiseveranstalters fungiert AVIA Reisen lediglich als Vermittler, es gelten dann die Reisebedingungen des jeweiligen, auf der Reisebestätigung genannten Veranstalters.

1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie AVIA Reisen den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Das kann schriftlich oder fernmündlich geschehen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen den Preis der Reise schriftlich bestätigen.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der 10-Tages-Frist die Annahme erklären, was auch durch vorbehaltlose Anzahlung auf den Reisepreis oder Zahlung des Gesamtpreises erfolgen kann.

2. Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises (mind. Euro 100,-) pro Person zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Ihr im voraus gezahlter Reisepreis ist durch die in §651k BGB enthaltene gesetzliche Regelung insolvenzversichert. Der Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB wird Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung zugesandt.

3. Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Angebotsseiten sowie aus den Angaben Ihrer Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen unserer Reisebedingungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch AVIA Reisen.

3.2 Die auf diesen Seiten enthaltenen Angaben sind für uns verbindlich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben vorzunehmen, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.3 Die Einzelheiten über Gepäckbeförderung, Betreuung, evtl. Zuschläge etc. ergeben sich aus der Reisebeschreibung.

3.4 Bei Zusendungen von Reiseunterlagen liegt der Gefahrenübergang generell bei der Übergabe an die Post oder den Zustelldienst. Bei Zusendungen in das Ausland ist eine Haftung für die Zustellung seitens AVIA Reisen ebenfalls ausgeschlossen. AVIA Reisen empfiehlt bei Zustellungen in das Ausland ausdrücklich einen Expressdienst. Bei Normalzustellungen kann keinerlei Grantie über die Pünktlichkeit oder die Zustellung abgegeben werden

4, Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen, z.B. Reiserouten auch nach Vertragsabschluss noch zu ändern. Diese Leistungsänderungen dürfen allerdings von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sein und sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot zu offerieren. Dieses Recht ist unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden
5.1 Bei eigenveranstalteten Reisen gilt unser pauschalierter Schadensersatzanspruch bei Rücktritt durch den Kunden beträgt pro Person:

  • Stornierung / bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20%
  • bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 35%
  • bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 20%
  • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 55%
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 70%
  • bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

5.2 Bei Umbuchungen werden bis zum 50.Tag vor Reiseantritt Euro 25,- pro Person berechnet. Spätere Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

5.3 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

5.4. Bei Stornierungen und Umbuchungen von „Nur-Flügen“ (Linienflugscheine) gelten folgende Bedingungen:

  • Vor Ticketausstellung: Bis 15 Tage vor Abflug: Euro 130,- pro Ticket ,
  • bis 3 Tage vor Abflug: Euro 230,-.
  • Nach Ticketausstellung: Bis 15 Tage vor Abflug: Euro 250,- pro Ticket ,
  • bis 3 Tage vor Abflug: Euro 350,- pro Ticket,
  • danach 100 %.

Ausgenommen hiervon sind Tarife, welche besonderer Stornobedingungen unterliegen seitens der Airline.

5.5. Stornierungen und Umbuchungen von Chartertickets
Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Charterfluggesellschaft. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Ticket.

5.6. Bis zur endgültigen Ticketausstellung behalten sich alle Fluggesellschaften eine ersatzlose Streichung der Buchung vor - unabhängig von der getätigten Kundenzahlung.

5.7. Sowohl bei Linienflugtickets als auch bei Charterflugtickets tritt AVIA Reisen lediglich als Vermittler zwischen dem Luftfrachtführer und dem Kunden auf.

5.8 Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung NICHT eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung. Eine Europäische- Reisersicherung kann über AVIA Reisen abgeschlossen werden.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn die Ersatzleistung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist dann in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben dürfte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

6.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns nicht erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

6.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

7. Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Wir sind berechtigt, bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass uns im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Unser Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten.

7.2 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, sind wir ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten.

7.3 In beiden Fällen erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von einem eventuell unterbreiteten Ersatzangebot im Sinn Ziff. 6.1 keinen Gebrauch machen.

8. Haftung
8.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns verursacht worden ist. Die Haftungsbeschränkung greift auch dann ein, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden.

8.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist auch insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.3 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und keine Personenschäden sind, haften wir bis zum Dreifachen des Reisepreises pro Person. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise Euro 4.100,-. Liegt der Preis über Euro 1.363,- ist die Haftung des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

8.4 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge etc.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir - auch bei Teilnahme der Reiseleitung an dieser Sonderveranstaltung - nicht. Ferner übernehmen wir keine Haftung für etwaige Schäden im Zusammenhang mit fremdveranstalteten und vermittelten Ausflügen.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gegen uns sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gelten zu machen. Dies sollt in Ihrem Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden. Ansprüche gegen AVIA Reisen können nur mit Zustimmung von AVIA Reisen an Dritte abgetreten werden. Kommt uns die Stellung eines Luftfrachtführers zu, so gelten die Bestimmungen der Luftverkehrsgesetze i.V.m. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (für Flüge nach USA und Kanada).

9.2 Ihre Ansprüche verjähren, sofern Sie aus dem Reisevertragsrecht resultieren, sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket bei AVIA Reisen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Mit den Reiseunterlagen und durch die Ausschreibung in den Katalogen erhalten Sie wesentliche Informationen u.a. über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind.
Unsere Hinweise und Informationen gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Stand Juni 2003. Irrtümer vorbehalten.