Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und AVIA Reisen regeln und die Sie mit
Ihrer Buchung anerkennen. Bei Buchungen von Reisen aus dem Angebot eines
anderen Reiseveranstalters fungiert AVIA Reisen lediglich als Vermittler,
es gelten dann die Reisebedingungen des jeweiligen, auf der
Reisebestätigung genannten Veranstalters.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie AVIA Reisen den Abschluss des
Reisevertrags verbindlich an. Das kann schriftlich oder fernmündlich
geschehen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir
Ihnen den Preis der Reise schriftlich bestätigen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen
gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der 10-Tages-Frist die Annahme
erklären, was auch durch vorbehaltlose Anzahlung auf den Reisepreis oder
Zahlung des Gesamtpreises erfolgen kann.
2. Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises
(mind. Euro 100,-) pro Person zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bei
Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Ihr im voraus gezahlter
Reisepreis ist durch die in §651k BGB enthaltene gesetzliche Regelung
insolvenzversichert. Der Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB wird
Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung zugesandt.
3. Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Angebotsseiten sowie aus den
Angaben Ihrer Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die
entsprechenden Passagen unserer Reisebedingungen. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch AVIA Reisen.
3.2 Die auf diesen Seiten enthaltenen Angaben sind für uns verbindlich.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine
Änderung der Angaben vorzunehmen, über die Sie vor der Buchung
selbstverständlich informiert werden.
3.3 Die Einzelheiten über Gepäckbeförderung, Betreuung, evtl. Zuschläge
etc. ergeben sich aus der Reisebeschreibung.
3.4 Bei Zusendungen von Reiseunterlagen liegt der Gefahrenübergang
generell bei der Übergabe an die Post oder den Zustelldienst. Bei
Zusendungen in das Ausland ist eine Haftung für die Zustellung seitens
AVIA Reisen ebenfalls ausgeschlossen. AVIA Reisen empfiehlt bei
Zustellungen in das Ausland ausdrücklich einen Expressdienst. Bei
Normalzustellungen kann keinerlei Grantie über die Pünktlichkeit oder die
Zustellung abgegeben werden
4, Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen,
z.B. Reiserouten auch nach Vertragsabschluss noch zu ändern. Diese
Leistungsänderungen dürfen allerdings von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sein und sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem
Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf
den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot zu offerieren. Dieses
Recht ist unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden
5.1 Bei eigenveranstalteten Reisen gilt unser pauschalierter
Schadensersatzanspruch bei Rücktritt durch den Kunden beträgt pro Person:
- Stornierung / bis 30 Tage vor
Reiseantritt: 20%
- bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 35%
- bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 20%
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 55%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 70%
- bei Nichterscheinen bzw. Stornierung
nach Reisebeginn 100%
5.2 Bei Umbuchungen werden bis zum
50.Tag vor Reiseantritt Euro 25,- pro Person berechnet. Spätere
Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender
Neuanmeldung.
5.3 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
5.4. Bei Stornierungen und Umbuchungen von „Nur-Flügen“
(Linienflugscheine) gelten folgende Bedingungen:
- Vor Ticketausstellung: Bis 15 Tage
vor Abflug: Euro 130,- pro Ticket ,
- bis 3 Tage vor Abflug: Euro 230,-.
- Nach Ticketausstellung: Bis 15 Tage
vor Abflug: Euro 250,- pro Ticket ,
- bis 3 Tage vor Abflug: Euro 350,- pro
Ticket,
- danach 100 %.
Ausgenommen hiervon sind Tarife, welche
besonderer Stornobedingungen unterliegen seitens der Airline.
5.5. Stornierungen und Umbuchungen von Chartertickets
Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Charterfluggesellschaft.
Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Ticket.
5.6. Bis zur endgültigen Ticketausstellung behalten sich alle
Fluggesellschaften eine ersatzlose Streichung der Buchung vor - unabhängig
von der getätigten Kundenzahlung.
5.7. Sowohl bei Linienflugtickets als auch bei Charterflugtickets tritt
AVIA Reisen lediglich als Vermittler zwischen dem Luftfrachtführer und dem
Kunden auf.
5.8 Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung NICHT
eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen
Versicherung. Eine Europäische- Reisersicherung kann über AVIA Reisen
abgeschlossen werden.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn die
Ersatzleistung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reiseleistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist dann in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der
Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
dürfte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
6.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, für uns nicht erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt
wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von
Interesse waren.
6.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Wir sind berechtigt, bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass uns im Fall der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Unser
Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden
Umstände nachweisen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreiten.
7.2 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der
Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, sind wir
ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
zurückzutreten.
7.3 In beiden Fällen erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet,
sofern Sie von einem eventuell unterbreiteten Ersatzangebot im Sinn Ziff.
6.1 keinen Gebrauch machen.
8. Haftung
8.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns
verursacht worden ist. Die Haftungsbeschränkung greift auch dann ein, wenn
der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers
verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden.
8.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist auch insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.3 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und keine Personenschäden
sind, haften wir bis zum Dreifachen des Reisepreises pro Person. Die
Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise Euro
4.100,-. Liegt der Preis über Euro 1.363,- ist die Haftung des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im
eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung.
8.4 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge etc.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir - auch bei Teilnahme der Reiseleitung an
dieser Sonderveranstaltung - nicht. Ferner übernehmen wir keine Haftung
für etwaige Schäden im Zusammenhang mit fremdveranstalteten und
vermittelten Ausflügen.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gegen uns sind innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gelten zu
machen. Dies sollt in Ihrem Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden. Ansprüche gegen
AVIA Reisen können nur mit Zustimmung von AVIA Reisen an Dritte abgetreten
werden. Kommt uns die Stellung eines Luftfrachtführers zu, so gelten die
Bestimmungen der Luftverkehrsgesetze i.V.m. den internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (für
Flüge nach USA und Kanada).
9.2 Ihre Ansprüche verjähren, sofern Sie aus dem Reisevertragsrecht
resultieren, sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der
Reise. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer
Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten- und
Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln
nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket bei AVIA Reisen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Mit den Reiseunterlagen und durch die Ausschreibung in den Katalogen
erhalten Sie wesentliche Informationen u.a. über Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen. Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren
Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind.
Unsere Hinweise und Informationen gelten nur für deutsche
Staatsangehörige. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
12. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich
der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrags zur Folge.
Stand Juni 2003. Irrtümer vorbehalten. |